Kfz-Haftpflichtversicherung: Kauf ohne Mehrwertsteuer kann keine Mehrwertsteuer bringen

24-FEB-10

Kauft sich ein bei einem Verkehrsunfall unschuldig geschädigter Autofahrer ein neues Fahrzeug, obwohl er mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers "auf Gutachtenbasis" abgerechnet (und damit nur Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten hat), so muss ihm der Versicherer nicht die fiktive Mehrwertsteuer (aus dem Gutachten) für die Reparatur ersetzen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn er das neue Auto von einem Privatmann gekauft, und daher keine Mehrwertsteuer gezahlt hat. (BGH, VI ZR 312/08)